Annette Hacker
   
  Annette Hacker, Reiten bei Bayreuth, Hummeltal
  Aktuelle Lehrgänge
 


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Lehrgang mit Prüfung zum Longierabzeichen Klasse IV:

- Vorraussetzung ist Basispass Pferdekunde und Mitgliedschaft in einem Reitverein
- Teilnahme mit Schulpferd oder eigenem Pferd möglich




Für Sommer 2013 Reitpass mit Springen und Longierabzeichen Klasse IV und III.






Mäzr 2013: Alle Teilnehmer zum Basispasslehrgang haben bestanden.

Mai 2012: Alle Teilnehmer Basispasslehrgang haben bestanden

22.Mai 2011: alle Teilnehmer vom Basispasslehrgang und Longierabzeichenlehrgang haben erfolgreich bestanden.

13.November 2011: Alle Teilnehmer zum Basispasslehrgang und Reitpasslehrgang mit Springen haben erfolgreich bestanden.

Basispasslehrgang  und Longierabzeichenlehrgang Anfang Mai 2013 bei Interesse bei mir melden!!  es sind noch Plätze frei!!

mit Prüfung am 9. Juni 2013:


In Theorie und Praxisunterricht an Samstagen und Sonntagen wird auf die anstehende Prüfung vorbereitet. Genaue Termine bitte auf www.Reithof-Forst.de in Kalender einsehen. Anschliessend findet eine Prüfung durch einen FN-anerkannten Richter statt.


Bei Interesse oder Fragen hierzu bitte bei mir melden.


Hier ein Auszug aus dem Merkblatt von Reiterlichen Vereinigung:


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Basispass Pferdekunde – Warum, wie & wo?

Sicher haben Sie es schon gemerkt. Es wählen immer mehr Menschen das Hobby Pferd, die nicht aus „Pferdefamilien” oder der Landwirtschaft und damit ganz neu zum Pferd kommen. Daher ist der Bedarf gewachsen, die damit einhergehenden Wissenslücken zu schließen. Diese Aufgabe erfüllt der Basispass Pferdekunde. In der Ausbildungs- und Prüfungs-Ordnung (APO) ist der Basispass Pferdekunde grundlegendes Abzeichen, auf das alle weiteren Abzeichen aufbauen. Wer also sein erstes Gelände­abzeichen (Reit-/Fahrpass) oder sein erstes Deutsches Abzeichen im Reiten, Fahren, Voltigieren, Longieren, Western- oder Gangpferdereiten machen möchte, der muss zuvor die Prüfung zum Basispass Pferdekunde ablegen. Der Basispass ist ein eigenständiges Abzeichen und – ganz wichtig – das Reiten, Fahren oder Voltigieren ist nicht Gegenstand des Abzeichens. Es dreht sich alles um das Erlernen der Grundlagen im fachgerechten Umgang mit dem Pferd. Dazu gehören im Wesentlichen die Kenntnisse über die Bedürfnisse des Pferdes, dessen Haltung und Pflege. Grundlagen, die jeder Pferdefreund selbstverständlich beherrschen sollte und die ihm helfen, Pferde besser zu verstehen. Der Basispass Pferdekunde spricht damit auch folgende Zielgruppe an: Jene, die nicht sportlich mit dem Pferd umgehen. Das sind beispielsweise die Eltern reitender Kinder oder nichtreitende Partner von Pferdesportlern, die damit auch Umgang mit dem Pferd ihres Kindes oder Partners haben. Oder einfach Menschen, die gerne mit Pferden umgehen möchten.

In diesem Sinne sollten Sie den Basispass Pferdekunde als ein Abzeichen sehen, das zum einen zu Ihrer Fortbildung und damit auch zum Wohlbefinden des Pferdes in seiner vom Menschen bestimmten Umgebung beiträgt. Zum anderen ist der Basispass wie alle Abzeichen eine Motivation für jeden Pferdefreund, sich ständig für den alltäglichen und sportlichen Umgang mit dem Partner Pferd weiterzubilden.


Was wird in der zweiteiligen Prüfung verlangt?

Im praktischen Teil sollen Sie zeigen, dass Sie den sicheren Umgang mit dem Pferd beherrschen. Im einzelnen:

Annähern an ein Pferd

Führen, Vorführen und Anbinden eines Pferdes

Passieren anderer Pferde

Loslassen des Pferdes/Ponys auf der Weide bzw. auf dem Paddock

Pferdepflege einschließlich Bandagieren

Ausrüsten eines Pferdes einschließlich Satteln und Trensen

Pferdeverhalten erkennen

Verladen eines Pferdes

Für den theoretischen Teil sollten Sie sich in folgenden Themen auskennen:
Pferdeverhalten

artgemäßer Umgang mit dem Pferd

Fütterung und Fütterungstechnik

Grundlagen der Pferdegesundheit

Stallräume, Nebenräume und Bewegungsflächen

Wie wird bewertet?

Für die Bewertung sind Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd/Pony sowie das Grundwissen über das Pferd ausschlaggebend. Es gibt keine Wertnoten, sondern lediglich „bestanden” oder „nicht bestanden”. Als erfolgreicher Teilnehmer erhalten Sie ein Abzeichen und eine Urkunde. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese zum nächstmöglichen Termin wiederholen.



2. Das Deutsche Longierabzeichen Klasse IV (DLA IV)

Voraussetzungen für Longierer und Pferd:
Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Longierabzeichens Klasse IV (DLA IV) ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, Besitz des Basispasses Pferdekunde und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem bzw. an zwei aufeinanderfolgenden Tagen abgelegt werden.

Im praktischen Teil:
Longieren von erfahrenen Pferden gemäß den FN-„Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren”, Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.
Beurteilt werden:
- Einwirkung auf das Pferd
- Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
- Sicherheit beim Handwechsel
- Erkennen des richtigen Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungs- Prüfungs-Ordnung (LPO).

Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Kenntnisse der  Bestimmungen zum Transport

Wer hat bestanden?
Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie mindestens die Wertnote 5,0 erreichen, sonst haben Sie die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall können Sie die Prüfung erst nach drei Monaten wiederholen, wobei immer die ganze Prüfung wiederholt werden muss.




 
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